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Freiheitsstrafe für ehemaligen Chefarzt wegen schwerer Vergewaltigung

Der BGH hat eine Entscheidung des LG Bamberg, das den ehemaligen Chefarzt des Klinikums Bamberg in mehreren Fällen wegen schwerer Vergewaltigung und schwerer sexueller Nötigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt hatte, bestätigt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der Angeklagte in den Jahren 2008 bis 2014 in der genannten Klinik an insgesamt zwölf Frauen in sediertem Zustand sexuelle Handlungen vor, führte teilweise Finger oder Gegenstände ein und hielt dies fotografisch und/oder filmisch fest. Zudem filmte er heimlich die Patentochter seiner Ehefrau. Während der Angeklagte die äußeren Umstände im Wesentlichen einräumte, wies er insbesondere ein sexuelles Motiv zurück und gab an, stattdessen neue Diagnosemöglichkeiten für Beckenvenenthrombose eingesetzt zu haben.
Das LG Bamberg hatte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung in sechs und schwerer sexueller Nötigung in fünf Fällen sowie wegen schweren sexuellen Missbrauchs und weiterer Vergehen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt und gegen ihn ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt. Gegen das Urteil legten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision ein. Der Angeklagte wandte sich mit seinem Rechtsmittel gegen den Schuld- und Strafausspruch.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Nach Auffassung des BGH enthält das angefochtene Urteil des LG Bamberg keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.

Vorinstanz
LG Bamberg, Urt. v. 17.10.2016 – 21 KLs 1007 Js 9594/14

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 50/2018 v. 14.03.2018

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