Wegen eines Betrugs mit gefälschten Rezepten im Wert von mehr als einer halben Million Euro muss eine Apothekerin aus Schwaben drei Jahre ins Gefängnis. Die 53-Jährige hatte in dem Prozess am Augsburger Landgericht zugegeben, dass sie 39 Rezepte hauptsächlich für ein sehr teures Schuppenflechte-Medikament selbst ausgestellt und eine gesetzliche Krankenkasse so geschädigt hatte.
Richter sieht „zwei Todsünden als Apothekerin“
In die Haftstrafe wird auch ein erst vor wenigen Monaten verkündetes Urteil gegen die Frau eingerechnet. Die Neu-Ulmer Apothekerin hatte verschreibungspflichtige Schmerzmittel illegal verkauft und war vom Amtsgericht deswegen bereits verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Peter Grünes sagte gestern bei der Urteilsbegründung, dass die Frau „zwei Todsünden als Apothekerin“ begangen habe – Arzneien ohne Rezept zu verkaufen und das Abrechnungssystem auszunutzen. Wie die Staatsanwaltschaft betonte er, dass die Angeklagte das Vertrauen in die korrekte Arbeit der Apotheker missbraucht habe. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer gesagt, dass das Gesundheitssystem nicht mehr funktionieren würde, wenn die Kassen alle eingereichten Rezepte überprüfen würden. Es könnten nur Stichproben gemacht werden.
„Dilettantische“ Manipulation mit Blankorezepten
Für die Rezeptfälschungen hatte die Pharmazeutin etwa zwei Jahre lang Blankorezepte ihres Ehemannes, der Zahnarzt ist, ohne dessen Wissen manipuliert. Der Betrug fiel dann bei der Krankenkasse auf, weil Zahnärzte normalerweise keine Spezialmedizin für Hautkrankheiten verschreiben. Zuvor hatte die Kasse bereits rund 517.000 Euro ausbezahlt. „Letztlich war ihr Verhalten dilettantisch“, sagte der Richter. Ein Zahnarzt und Schuppenflechte passe nicht zusammen.
Geständnis und Schadenswiedergutmachung positiv bewertet
Das Gericht hielt der Angeklagten zu Gute, dass sie früh im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt hatte. Außerdem bemühe sie sich, den Schaden wiedergutzumachen. Etwa die Hälfte ist bereits bezahlt. Die andere Hälfte soll durch den Verkauf der Apotheke der Frau wieder reinkommen. Die 53-Jährige hat selbst ihre Approbation, die Zulassung als Apothekerin, kürzlich zurückgegeben. Ein mögliches Berufsverbot spielte deswegen in dem Prozess keine Rolle. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, die zentrale bayerische Ermittlungsbehörde für Betrug im Gesundheitswesen, wollte sich eine mögliche Revision noch offenhalten. Die Staatsanwältin hatte viereinhalb Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidiger eine halb so lange Strafe.
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 13. Dezember 2022 (dpa)
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