Fünfeinhalb Jahre Haft für Zahnarzt wegen Millionenbetrugs
Der Münchner Zahnarzt hatte den Betrug in den Jahren 2014 bis 2020 zu Prozessbeginn vollständig eingeräumt. Das Gericht verhängte wegen des entstandenen Schadens die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund drei Millionen Euro. Die für Betrug im Gesundheitswesen zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hatte dem Mediziner vorgeworfen, nicht erbrachte Leistungen bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingefordert zu haben.
Laut Anklage waren in vielen Fällen Patientinnen und Patienten nur einmal wegen eines Notfalls in seiner Praxis. Deren Versichertenkarten soll der Angeklagte selbst eingelesen und dann Behandlungen in Quartalen abgerechnet haben, in denen sie gar nicht bei ihm gewesen seien. Auch für Beschäftigte der Praxis und Angehörige soll er Leistungen in Zeiträumen geltend gemacht haben, in denen diese nicht bei ihm gewesen sein sollen.
Zahnarzt hat Praxis inzwischen aufgegeben
Die Staatsanwaltschaft hatte neben einer Haftstrafe von sechs Jahren auch ein vierjähriges Berufsverbot gefordert. Dies hielt das Gericht angesichts des Alters des Angeklagten nicht für angebracht. Zudem hat der Mann seine Praxis inzwischen aufgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 6. Oktober 2023 von ew (dpa).
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